1. Der angefochtene Beschluss wird hinsichtlich der Ziffer 3. des Tenors unter Beibehaltung der übrigen im Tenor getroffenen Regelungen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
3. Im Wege der externen Teilung werden zu Lasten der Anrechte der Antragstellerin nach dem Beamtenversorgungsgesetz bei der Beteiligten zu 3., Pers-Nr.: ..., auf das Versicherungskonto Nr. 14 200458 S 082 des Antragsgegners bei der Beteiligten zu 2. monatliche Rentenanwartschaften in Höhe von 555,10 € begründet, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 31. Mai 2009. Der vorgenannte Rentenbetrag ist in Entgeltpunkte/Ost umzurechnen.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert beträgt 2.040 €.
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