Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17.02.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dieburg vom 04.01.2012 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 1.800,00 Euro.
I.
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