I.
Die am 22.9.1981 geborene Antragstellerin, die ebenso wie ihr am 1.10.1979 geborener Verlobter irakische Staatsangehörige ist, lebt mit ihrer Familie in .
Beide Verlobten sind Sozialhilfeempfänger. Die Antragstellerin erwartet im Juli 1999 von ihrem Verlobten ein Kind.
Die Antragstellerin hat ihre Ehemündigkeitserklärung beantragt und vorgetragen, daß sie nach längerer Freundschaft aus Liebe mit ihrem Verlobten die Ehe eingehen wolle. Ihre Eltern haben dem Antrag zugestimmt.
Das Kreisjugendamt Rhein-Neckar-Kreis hat in seinem Bericht vom 12.11.1998 den Antrag befürwortet.
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