Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Dortmund vom 28.03.2013 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
In dem zugrunde liegenden Verfahren hat die Kindesmutter gegen den Kindesvater einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts gemäß §
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