1. Es wird festgestellt, dass die elterliche Sorge der Kindeseltern V. T. und M. T. für das Kind P. T., geboren am 00.00.2013, ruht, soweit sie nicht bereits mit rechtskräftigem Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 08.09.2023 den Kindeseltern entzogen wurde.
2. Es wird Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird das Kreisjugendamt D. benannt.
3. Im Übrigen wird der Antrag als unbegründet zurückgewiesen.
4. Der Antrag zum Umgangsausschluss wird wegen sachlicher Unzuständigkeit des Oberlandesgerichts zur weiteren Bearbeitung an das Amtsgericht Siegen verwiesen.
5. Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
6. Der Wert für das Verfahren wird auf 2.000,- € festgesetzt.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|