OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.04.2007
11 VA 1/07
Normen:
FGG § 34 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1575
Vorinstanzen:
AG Neuruppin, vom 16.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 54 F 24/03

Entscheidung über einen Akteneinsichtsgesuch der Pflegeeltern

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2007 - Aktenzeichen 11 VA 1/07

DRsp Nr. 2008/12939

Entscheidung über einen Akteneinsichtsgesuch der Pflegeeltern

Haben die Pflegeeltern in einem Verfahren, in dem die Kindesmutter die Rückübertragung des Sorgerechts beantragt hat, um Akteneinsicht nachgesucht, so hat hierüber der Richter, bei dem sich die Akten im Rechtszug befinden, zu entscheiden.

Normenkette:

FGG § 34 ;

Gründe:

I. In dem Verfahren 54 F 24/03 SO AG Neuruppin hat die Kindesmutter beantragt, ihr die elterliche Sorge zum Zweck der Rückführung des Pflegekindes A... zurück zu übertragen. Unter dem 25.09.2006 (Bl. 137/138 d. A.) beantragten die Antragsteller Akteneinsicht. Diesen Antrag wiederholten sie unter dem 19.10.2006.