LG Koblenz, vom 20.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 426/04
Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.2005 - Aktenzeichen 14 W 816/05
DRsp Nr. 2006/27458
Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren
»Rügt der Auftraggeber des Rechtsanwalts, dieser habe ihn nicht darüber aufgeklärt, dass im PKH-Verfahren Anwaltskosten entstehen, hindert das die Kostenfestsetzung nach § 11RVG.«
Die sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Der von der Antragsgegnerin erhobene Einwand ist nicht gebührenrechtlicher Art (§ 11 Abs. 5RVG) und steht der Festsetzung der Gebühren entgegen.
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