1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Abhilfebeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Obernburg a. Main vom 25.09.2023, Az.
Es verbleibt bei dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Obernburg a. Main vom 28.08.2023, nach dem die von der Antragsgegnerin an die Antragsteller gemäß § 104 ZPO nach dem Beschluss vom 18.04.2023 zu erstattenden Kosten auf 1.442,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 20.04.2023 festgesetzt werden.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Festsetzung einer Terminsgebühr in einem Kostenfestsetzungsbeschluss.
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