I. Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 18.3.2022 (Geschäftsnummer
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 2.000,- €.
I.
Im vorliegenden Verfahren geht es um die Feststellung der Vaterschaft für die Antragstellerin, das minderjährige Kind X, geboren am XX.XX.2020.
Die Antragstellerin behauptet, der weitere Beteiligte zu 1. und Beschwerdeführer habe ihrer Mutter, der weiteren Beteiligten zu 2., innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt.
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