1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Pankow (Familiengericht) vom 03.06.2022 -
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
In dem vorliegenden selbstständigen Beweisverfahren hat der Antragsteller mit Schriftsatz vom 9.12.2020 die Feststellung eines Immobilienwertes begehrt, um diesen Wert bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung zwischen den Beteiligten einstellen zu können.
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