I.
Mit Beschluss des Familiengerichts vom 11. März 1996 wurde der Antragstellerin ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt (Bl. 12 PkH-Heft). Am 13. November 1997 wurde die Entscheidung in der Hauptsache verkündet (rechtskräftiges Scheidungsurteil).
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