auf die Beschwerde des Antragstellervertreters vom 27.4.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 11.4.2013, nach Übertragung der Entscheidung auf den Senat, abgeändert.Der Wert für das Verfahren auf Auskunftserteilung betreffend das gemeinsame minderjährige Kind wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Mit Beschluss vom 11.4.2013 hat das Familiengericht den Wert für das Verfahren gem. §
II.
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