Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Braunschweig vom 08.03.2023 abgeändert und der Wert für das Verfahren erster Instanz auf 26.320 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|