Der angefochtene Beschluss wird hinsichtlich des Vergleichswertes dahingehend abgeändert, dass dieser auf 36.480 € reduziert wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ist gerichtsgebührenfrei; Kosten der Beteiligten sind nicht zu erstatten.
Mit Schriftsatz vom 08.08.2018, der am 10.08.2018 beim Familiengericht einging, leitete die damalige Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin (Ehefrau) beim Amtsgericht - Familiengericht - Offenbach ein Trennungsunterhaltsverfahren ein mit dem Antrag, den Antragsgegner (Ehemann) zu verpflichten, ab September 2017 bis einschließlich Juli 2018 rückständigen Unterhalt in Höhe von 32.480,13 € und mit Wirkung ab August 2018 bis zur Rechtskraft der Scheidung laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 2.000 € zu zahlen. In der Antragsschrift führt die Antragstellervertreterin aus, dass bislang noch kein Scheidungsantrag vorliege.
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