Auf die Beschwerde der beteiligten Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts Neumarkt i.d. OPf. vom 27.08.2019, Az.
Die Übertragung von atypischen stillen Beteiligungen für A.. S.. mit Urkunde des Notars Dr. J.. H.., N.. vom 22.02.2019, URNr. ... J wird familiengerichtlich genehmigt.
2.Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
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