Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ahaus vom 8.10.2010 abgeändert.
Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin U in C bewilligt.
I.
Der Antragsteller beantragt, die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Beantragung der Auszahlung des anteiligen Sozialgeldes für die Kinder E (geb. 9.8.1996), O (geb. 1.11.1997) und C1 C2 (geb. 20.11.2000) während der Besuchskontakte bei ihm familiengerichtlich zu ersetzen.
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