Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 18.05.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Warstein vom 06.10.2021 in Verbindung mit dem weiteren Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Warstein vom c abgeändert:
Dem Beteiligten zu 1. wird für seine Tätigkeit eine Vergütung aus der Landeskasse in Höhe von 253,29 € festgesetzt.
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