I.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Amberg hat mit Endurteil vom 18.11.2004 die am 16.03.1985 geschlossene Ehe der Parteien geschieden und unter Ziffer 2) den Versorgungsausgleich zu Lasten der Versorgungsanrechte des Antragsgegners bei der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 289,85 Euro durchgeführt.
In den Ausgleich einbezogen wurden jeweils beamtenrechtliche Anwartschaften der Parteien in Höhe von 483,09 Euro bei der Antragstellerin gegenüber der Wehrbereichsverwaltung Süd und des Antragsgegners in Höhe von 1.062,78 Euro gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.
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