I.
Die Parteien streiten um die Unterhaltsverpflichtung des Beklagten und Berufungsklägers für seine beiden minderjährigen Töchter M. , geb. am 16.09.1993 und B. , geb. am 23.04.2002 sind ehelich geboren und leben nach Trennung der Eltern im März 2004 nunmehr bei der Kindesmutter. Diese vertritt die beiden Mädchen auch hier im Verfahren um eine Ersttitulierung. Im April 2004 erfolgte eine Inverzugsetzung, wobei für M. 222,00 Euro und für B. 171,00 Euro gefordert worden sind. Das Amtsgericht hat den Beklagten und Berufungskläger antragsgemäß verurteilt zu statischem monatlichem Unterhalt nämlich 218,53 Euro und 167,57 Euro ab 01. August 2004.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|