Im isolierten Umgangsverfahren hat das Amtsgericht Schönebeck den fraglichen Beschluss erlassen, der vorrangig der Sachaufklärung dient. Mit der angefochtenen Ziff. 4 hat es ein beschränktes Umgangsrecht für den Vater eingeräumt. Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde.
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