Auf die als Beschwerde auszulegende Erinnerung der Antragstellerin vom 29.04.2013 wird die mit Verfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop vom 19.04.2013 angeordnete Zahlung eines Auslagenvorschusses für ein Sachverständigengutachten aufgehoben.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die familiengerichtliche Genehmigung eines notariellen Kaufvertrages.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|