Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Segeberg vom 31. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
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