Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.280 € festgesetzt.
I.
Die beteiligten Eheleute haben am ##.##.#### die Ehe geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde der Antragsgegnerin am 19.4.2012 zugestellt.
Das Familiengericht hat mit am 26.03.2013 erlassenen Beschluss die Ehe der beteiligten Eheleute geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Wegen der Einzelheiten des durchgeführten Versorgungsausgleichs wird auf den Beschluss des Familiengerichts Bezug genommen.
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