Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Moers im Beschluss vom 23.12.2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 2.000,-- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I)
Der Antragsteller hat mit Antragsschrift vom 20.02.2020 Trennungsunterhalts- und Kindesunterhaltsansprüche gegen den Antragsgegner geltend gemacht. Mit Beschluss vom 23.12.2021 hat das Amtsgericht unter I) des Beschlusses festgestellt, dass die Beteiligten einen Vergleich geschlossen haben und, da die Beteiligten in ihrem Vergleich keine Kostenregelung getroffen haben, eine solche vielmehr der gerichtlichen Entscheidung überlassen wollten, unter II) des Beschlusses bestimmt, dass der Antragsgegner 90% und die Antragstellerin 10% des Verfahrens tragen, die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden.
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