Kürzung des kinder- und ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung der Ehegatten
BVerwG, Urteil vom 29.09.2005 - Aktenzeichen 2 C 44.04
DRsp Nr. 2005/21070
Kürzung des kinder- und ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung der Ehegatten
»Besoldungsberechtigte und beiderseits teilzeitbeschäftigte Ehegatten, von denen einer unterhälftig beschäftigt ist, deren Arbeitszeit aber insgesamt die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht, haben Anspruch auf den ehegattenbezogenen Anteil am Familienzuschlag jeweils zur Hälfte und auf den kinderbezogenen Anteil am Familienzuschlag in ungekürztem Umfang.«