LG Berlin - 26.11.1993 (83 T 124/93; 83 W 176/93) - DRsp Nr. 1995/2061
LG Berlin, vom 26.11.1993 - Aktenzeichen 83 T 124/93; 83 W 176/93
DRsp Nr. 1995/2061
»Die Auslegungsregel des § 2069BGB findet im Fall eines gemeinschaftlichen Testaments auch dann Anwendung, wenn der Weggefallene als Schlußerbe bedacht und allein ein Abkömmling des erstverstorbenen Ehegatten war und wenn die Abkömmlinge des Weggefallenen deshalb nicht die gesetzlichen Erben des Erblassers sind.«