LG Lübeck - Beschluß vom 09.01.1973 (7 T 791/72) - DRsp Nr. 1996/18822
LG Lübeck, Beschluß vom 09.01.1973 - Aktenzeichen 7 T 791/72
DRsp Nr. 1996/18822
Eine Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft durch das Vormundschaftsgericht steht anderen als nach Absatz 1 zu hörenden Personen (hier: der Schwester des verstorbenen Mannes) nicht zu.