Maßgeblichkeit des Scheidungsantrags für die Ermittlung des Ehezeitendes
BGH, vom 15.10.1981 - Aktenzeichen IX ZR 85/80
DRsp Nr. 1994/4979
Maßgeblichkeit des Scheidungsantrags für die Ermittlung des Ehezeitendes
Maßgeblich ist allein die Erhebung der Klage, die den Scheidungsprozeß ausgelöst hat, der zur Beendigung der Ehe und damit des Güterstandes geführt hat, auch dann, wenn das Verfahren längere Zeit ruhte.