Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neustadt a. Rbge. vom 18. Dezember 2023 aufgehoben und das Verfahren wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht - Familiengericht - Neustadt a. Rbge. zurückverwiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren.
Die Beteiligten haben am ... 2010 vor dem Standesamt in K. in Polen die Ehe geschlossen. Beide Beteiligte sind polnische Staatsangehörige. Aus der Ehe sind zwei im März 2009 und im September 2013 geborene Kinder hervorgegangen, die in Polen bei ihrer Mutter leben. Der letzte gemeinsame Aufenthaltsort der Ehegatten befand sich in Polen.
Der Antragsteller lebt seit ca. 2012 dauerhaft in Deutschland.
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