OLG Bremen - 23.03.1981 (5 UF 153/80 a) - DRsp Nr. 1994/8261
OLG Bremen, vom 23.03.1981 - Aktenzeichen 5 UF 153/80 a
DRsp Nr. 1994/8261
Die Geltendmachung rückständigen Unterhalts ist dann nicht an die vorherige Inverzugsetzung des Unterhaltsschuldners gebunden, wenn der Unterhaltsanspruch in bestimmter Höhe durch Vertrag der Parteien geregelt worden ist.
Normenkette:
BGB § 1585b;
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