OLG Düsseldorf, vom 24.04.1986 - Aktenzeichen 10 UF 253/85
DRsp Nr. 1992/8036
Anwendung der negativen Härteklausel der Nr. 7 (Nr. 4 a. F.) auf den Unterhaltsanspruch eines in eheähnlicher Partnerschaft lebenden geschiedenen Ehegatten, der ein gemeinsames Kind betreut, durch Beschränkung des Unterhalts auf den Mindestbedarf, nicht durch gänzliche Versagung des Anspruchs.