OLG Hamm - 08.12.1981 (15 W 87/81) - DRsp Nr. 1994/10857
OLG Hamm, vom 08.12.1981 - Aktenzeichen 15 W 87/81
DRsp Nr. 1994/10857
Mit Eintritt der Legitimationswirkung durch die Eheschließung der leiblichen Eltern erlangt das Kind die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes, unter der Voraussetzung, daß die formgerechten Erklärungen des Vaters über die Anerkennung der Vaterschaft und des Kindes, vertreten durch das Jugendamt als Amtspfleger, über die Zustimmung zur Anerkennungserklärung des Vaters, vorliegen.