Das Gesuch der Antragsgegnerin (C) um Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Blomberg vom 10./11.09.2013 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf von drei Wochen eine Entscheidung über die Beschwerde ohne mündlichen Anhörungstermin beabsichtigt ist.
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