Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold vom 07.10.2022 (
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Antragsteller zu 1/3 und die Antragsgegnerin zu 2/3 zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 4.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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