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1981
Sonstige
OLG
OLG Koblenz
OLG Koblenz vom 26.10.1981
13 UF 679/81
Normen:
BGB
§
1610
;
Fundstellen:
FamRZ 1982, 402
LSK-FamR/Hannemann, § 1610 BGB LS 95
OLG Koblenz - 26.10.1981 (13 UF 679/81) - DRsp Nr. 1994/11871
OLG Koblenz,
vom 26.10.1981
- Aktenzeichen 13 UF 679/81
DRsp Nr. 1994/11871
Eine Prozeßkostenvorschußpflicht des (Pseudo-)Vaters kann auch für die Verteidigung des Kindes gegen eine Ehelichkeitsanfechtungsklage bestehen.
Normenkette:
BGB
§
1610
;
Fundstellen
FamRZ 1982, 402
LSK-FamR/Hannemann, § 1610 BGB LS 95
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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