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1986
Sonstige
OLG
OLG Köln
OLG Köln vom 09.12.1986
14 UF 233/86
Normen:
BGB
§
1580
;
Fundstellen:
FamRZ 1987, 714
LSK-FamR/Hülsmann, § 1580 BGB LS 2
OLG Köln - 09.12.1986 (14 UF 233/86) - DRsp Nr. 1994/12369
OLG Köln,
vom 09.12.1986
- Aktenzeichen 14 UF 233/86
DRsp Nr. 1994/12369
Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht nach §
273
BGB
gegenüber einem Auskunftsanspruch nach §
1580
BGB
, bis der Anspruchsteller seinerseits Auskunft erteilt hat.
Normenkette:
BGB
§
1580
;
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