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1986
Sonstige
OLG
OLG München
OLG München vom 08.08.1986
2 Ws 766/86
Normen:
StGB
§
184
Abs.1 Nr.
5
;
Fundstellen:
DRsp III(323)157d-e
GA 1987, 314
NJW 1987, 453
OLG München - 08.08.1986 (2 Ws 766/86) - DRsp Nr. 1992/9887
OLG München,
vom 08.08.1986
- Aktenzeichen 2 Ws 766/86
DRsp Nr. 1992/9887
d-e. Strafbarkeit gegenstandsneutraler Werbung (absolutes Werbeverbot) gemäß Abs. 1 Nr. 5
(d) für pornographisches Schrifttum;
(e) für die Vorführung pornographischer Filme.
Normenkette:
StGB
§
184
Abs.1 Nr.
5
;
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