OLG Naumburg - Beschluss vom 28.06.1999 (8 UF 150/99) - DRsp Nr. 2000/4178
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.06.1999 - Aktenzeichen 8 UF 150/99
DRsp Nr. 2000/4178
1. Ob die Einbenennung eines Kindes zu seinem Wohl erforderlich ist, kann nur auf der Grundlage eines umfassend geklärten Sachverhalts entschieden werden. 2. Hierzu reicht es nicht aus, die Parteien nur schriftlich zu hören.