Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 500,00 €.
I.
Die Antragsgegnerin hat mit Schriftsatz vom 27.06.2013 nach erfolgtem Wechsel ihres Verfahrensbevollmächtigten beantragt, einen auf den 04.07.2013 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung zu verlegen und ihrem neuen Verfahrensbevollmächtigten die Verfahrensakte zur Einsichtnahme zu übersenden. Das Amtsgericht -Familiengericht- hat daraufhin mit Schreiben vom 28.06.2013 mitgeteilt, dass Akteneinsicht im Gericht genommen werden könne.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|