LG Magdeburg, AG Aschersleben, vom 25.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 205/08 - Vorinstanzaktenzeichen 19 XVII 24/08
Prüfungsumfang bei der Prüfung der Genehmigung einer Unterbringung wegen einer notwendigen Heilbehandlung - Inhalt eines Gutachtens gem. § 70e FGG
OLG Naumburg, Beschluss vom 09.05.2008 - Aktenzeichen 8 Wx 7/08
DRsp Nr. 2008/12686
Prüfungsumfang bei der Prüfung der Genehmigung einer Unterbringung wegen einer notwendigen Heilbehandlung - Inhalt eines Gutachtens gem. § 70eFGG
»1. Bei der Genehmigung der Unterbringung wegen einer notwendigen Heilbehandlung ist zu prüfen, ob die Heilbehandlung vertretbar und verhältnismäßig ist, da in das Grundrecht der persönlichen Freiheit eingegriffen wird.2. Ein Gutachten nach § 70eFGG muss so gestaltet sein, dass es für den Vormundschaftsrichter eine in den jeweiligen Einzelheiten nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlage schafft. Insbesondere muss das Gutachten- Art. und Ausmaß der Behinderung im einzelnen an Hand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen,- sich mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung detailliert auseinander setzen,- auch zur der Frage Stellung nehmen, ob und welche Alternativen anstelle der Freiheitsentziehung zur Verfügung stünden.«