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2000
Sonstige
OLG
OLG Koblenz
OLG Koblenz - Beschluss vom 14.12.2000
15 UF 54/00
Normen:
BGB
§§
1587
1587a ;
VAHRG
§
1
;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2001, 270
Vorinstanzen:
AG Simmern, - Vorinstanzaktenzeichen
5 F 97/89
Realteilung von Ansprüchen aus einer Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung
OLG Koblenz,
Beschluss
vom 14.12.2000
- Aktenzeichen 15 UF 54/00
DRsp Nr. 2004/3835
Realteilung von Ansprüchen aus einer Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Ansprüche aus einer betrieblichen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen.
Normenkette:
BGB
§§
1587
1587a ;
VAHRG
§
1
;
Gründe:
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