Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 03.01.2023 -
Der zweite Absatz von Ziffer 1. erhält folgende Fassung:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der verstorbenen Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.-Nr. ...) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 5,5692 Entgeltpunkten (Ost) auf dessen Konto (Vers.-Nr. ...) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 30.06.1999, übertragen.
Der dritte Absatz von Ziffer 1. entfällt.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 1.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|