Die Betroffene leidet seit über 20 Jahren an Chorea Huntington ("Veitsstanz") und steht seit 1992 unter Betreuung, die vom Amtsgericht zuletzt bis 2010 verlängert worden ist. Durch Beschluss vom 04.05.2004 wurde die Beteiligte zu 2., die Tochter der Betroffenen, neben der Berufsbetreuerin als weitere Betreuerin für den Bereich der Gesundheitsfürsorge bestellt, in dem beide Betreuerinnen jeweils allein vertretungsberechtigt sind.
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