Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 6. Dezember 2018 dahingehend abgeändert, dass der Antrag der Kindesmutter, ihr für die beiden Kinder A... und B... das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, als unzulässig verworfen wird.
II.Die Kosten erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.
III.Beschwerdewert: 3.000 €.
I.
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