Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 22.05.2023 und das zugrunde liegende Verfahren aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht - Familiengericht - Bochum zurückverwiesen.
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