Der Termin am 12.04.2019 wird aufgehoben.
2.Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 30.10.2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, zurückverwiesen. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
3.Beschwerdewert: 14.112,00 €
Die Beschwerde ist vorläufig begründet.
I.
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