Der Senat beabsichtigt, das Rechtsmittel im schriftlichen Verfahren als unzulässig zu verwerfen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. Rücknahme des Rechtsmittels binnen zwei Wochen ab Erhalt des Beschlusses.
I.
Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Eheleute und begehren vorliegend wechselseitig Auskunft im Wege des Stufenantrages zwecks Berechnung nachehelichen Unterhaltes.
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