BGH - Beschluß vom 16.06.1993
IV ZB 5/93
Normen:
ZPO § 2, § 3, § 511a, § 519b;
Fundstellen:
EzFamR ZPO § 3 Nr. 34
NJW-RR 1993, 1028
Vorinstanzen:
OLG Koblenz,
LG Koblenz,

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

BGH, Beschluß vom 16.06.1993 - Aktenzeichen IV ZB 5/93

DRsp Nr. 1997/496

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

Ist eine Partei zur Erteilung einer Auskunft verurteilt worden und kann sie diese Auskunft ohne fachliche Unterstützung eines Dritten erteilen, ist der Wert ihrer Beschwer in der Berufungsinstanz lediglich auf Grund ihres persönlichen Aufwandes an Zeit und Arbeit zu schätzen. Eine Bewertung der Arbeitsstunde mit 40,00 DM ist angemessen.

Normenkette:

ZPO § 2, § 3, § 511a, § 519b;