Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
BGH, Beschluß vom 16.06.1993 - Aktenzeichen IV ZB 5/93
DRsp Nr. 1997/496
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Ist eine Partei zur Erteilung einer Auskunft verurteilt worden und kann sie diese Auskunft ohne fachliche Unterstützung eines Dritten erteilen, ist der Wert ihrer Beschwer in der Berufungsinstanz lediglich auf Grund ihres persönlichen Aufwandes an Zeit und Arbeit zu schätzen. Eine Bewertung der Arbeitsstunde mit 40,00 DM ist angemessen.