1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Fürth vom 27.07.2023 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Beschwerdewert wird auf 8.000 € festgesetzt.
Der Antragsgegner wendet sich gegen eine Umgangsregelung.
I.
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