I.
Für den Betroffenen war seit Januar 2002 bis zu dessen Tod eine Betreuung eingerichtet, die nach einander von zwei Berufsbetreuern geführt wurde. Die Beteiligte zu 1) hat als Witwe des Betroffenen die Erbschaft ausgeschlagen. Ihr wurde nach dem Tod des Betroffenen aufgrund einer 1992 unwiderruflich getroffenen Bezugsberechtigung aus einer von dem Betroffenen abgeschlossenen Lebensversicherung eine Versicherungssumme in Höhe von 22.123,71 EUR ausgezahlt.
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